Kommission genehmigt Maßnahmen Deutschlands zur Unterstützung der Wirtschaft nach Coronavirus-Ausbruch
Sehr geehrter Kunde,
die aktuelle Pandemie betrifft uns alle. Dies sind außergewöhnliche Zeiten, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordern.
Die Bundesregierung hat Entscheidungen getroffen, um Jobs und Firmen in Deutschland zu schützen.
Ob Sie die Soforthilfe des Bundes und/oder des Bundeslands, in denen Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat, in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Beantragung von Bundes- und Landes-Soforthilfen, die Sie auf den unten verlinkten Internetseiten der Vergabestellen der einzelnen Bundesländer einsehen können. Zudem muss Ihr Unternehmen durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein und darf sich vor dem 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
Die Antragsverfahren für Bundes- und Landes-Soforthilfe stehen Ihnen in einigen Bundesländern bereits zur Verfügung, in den übrigen Bundesländern wird die Beantragungsmöglichkeit der Landes-Soforthilfe und/oder insbesondere der BundesSoforthilfe gerade ausgearbeitet und kurzfristig eingerichtet. Auf welche Weise Sie den Antrag auf Soforthilfe stellen können, ist ebenfalls abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Hier finden Sie auch hilfreiche Informationen über die Pandemie:
Aktuelles zur Corona-Pandemie
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Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
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Arbeit- und arbeitschutzrechtliche Fragen
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Änderungen beim Kurzarbeitergeld
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Leichter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Unsere Mitarbeiter sind weiterhin für Sie unter der Nummer 0800 030 2424 erreichbar.
Benötigen Sie zur Beurteilung der Voraussetzungen der Maßnahmen oder zur Vorbereitung der Unterlagen Unterstützung, wenden Sie sich bitte an Ihre rechtlichen oder steuerlichen Berater.