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Sehr geehrter Kunde,

 

die aktuelle Pandemie betrifft uns alle. Dies sind außergewöhnliche Zeiten, die außergewöhnliche Maßnahmen erfordern.

Die Bundesregierung hat Entscheidungen getroffen, um Jobs und Firmen in Deutschland zu schützen. 

Ob Sie die Soforthilfe des Bundes und/oder des Bundeslands, in denen Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat, in Anspruch nehmen können, hängt davon ab, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen.
 
Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Beantragung von Bundes- und Landes-Soforthilfen, die Sie auf den unten verlinkten Internetseiten der Vergabestellen der einzelnen Bundesländer einsehen können.  Zudem muss Ihr Unternehmen durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein und darf sich vor dem 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. 


 Die Antragsverfahren für Bundes- und Landes-Soforthilfe stehen Ihnen in einigen Bundesländern bereits zur Verfügung, in den übrigen Bundesländern wird die Beantragungsmöglichkeit der Landes-Soforthilfe und/oder insbesondere der BundesSoforthilfe gerade ausgearbeitet und kurzfristig eingerichtet. Auf welche Weise Sie den Antrag auf Soforthilfe stellen können, ist ebenfalls abhängig vom jeweiligen Bundesland.
 

  • Baden-Württemberg: elektronische Einreichung 
     
  • Bayern: Förderantrag muss ausgefüllt, ausgedruckt und unterschreiben werden und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden  
     
  • Berlin: Digital über das Antragsportal möglich, ggf. muss zunächst eine Wartenummer gezogen werden 
     
  • Brandenburg: Anträge müssen per E-Mail an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gesendet werden. 
     
  • Bremen: Anträge müssen ausgefüllt an die Förderbank BAB Bremen übersandt werden  
     
  • Hamburg: noch in Planung, steht kurzfristig zur Verfügung
     
  • Hessen: online beim Regierungspräsidium Kassel  
     
  • Mecklenburg-Vorpommern: Das Antragsformular kann vorab per E-Mail an das Landesförderinstitut übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich. 
     
  • Niedersachsen: erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank 
     
  • Nordrhein-Westfalen: elektronische Einreichung 
     
  • Rheinland-Pfalz: sieht keine eigene, sondern nur Beantragung der Bundes-Soforthilfe vor, sondern eine Erweiterung des Bundeszuschusses um rückzahlbare Sofortdarlehen. 
     
  • Saarland: Antrag muss heruntergeladen und ausgefüllt werden und per Mail an die zentrale Adresse des Ministeriums geschickt werden 
     
  • Sachsen: es wird keine eigene Landes-Soforthilfe angeboten, nur die Beantragung der Bundes-Soforthilfe, es können jedoch zinslose Darlehen beantragt werden. 
     
  • Sachsen-Anhalt: der Antrag kann auf den Internetseiten der Investitionsbank SachsenAnhalt heruntergeladen werden, ein Link steht noch nicht zur Verfügung 
     
  • Schleswig-Holstein: stellt keine eigenen Soforthilfen zur Verfügung, nur Beantragung der Bundessoforthilfe möglich 
     
  • Thüringen: Antrag kann per Mail an die IHK/HWK gesendet werden, Antrag per Post ist an die Thüringer Aufbaubank zu senden  

Hier finden Sie auch hilfreiche Informationen über die Pandemie:

Aktuelles zur Corona-Pandemie

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Arbeit- und arbeitschutzrechtliche Fragen 

Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Leichter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Unsere Mitarbeiter sind weiterhin für Sie unter der Nummer 0800 030 2424 erreichbar.

Benötigen Sie zur Beurteilung der Voraussetzungen der Maßnahmen oder zur Vorbereitung der Unterlagen Unterstützung, wenden Sie sich bitte an Ihre rechtlichen oder steuerlichen Berater.